CDU-Fraktion Kerpen fordert faire Finanzierung von Fehlfahrten im Rettungsdienst
Die CDU-Fraktion im Rat der Kolpingstadt Kerpen fordert eine klare und dauerhafte Regelung zur Finanzierung sogenannter Fehlfahrten im Rettungsdienst. In gleichlautenden Schreiben hat sie sich deshalb an die Landtagsabgeordneten Thomas Okos und Gregor Golland sowie an den Bundestagsabgeordneten Dr. Georg Kippels gewandt.
Als Fehlfahrten gelten unter anderem Einsätze, bei denen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter Patientinnen und Patienten erfolgreich vor Ort behandeln können und ein Transport ins Krankenhaus anschließend nicht mehr erforderlich ist. Diese medizinisch sinnvolle Entwicklung entlastet die Krankenhäuser, führt jedoch dazu, dass die damit verbundenen Kosten häufig nicht vollständig abgerechnet werden können.
„Es kann nicht sein, dass die Kommunen auf den Kosten von Einsätzen sitzen bleiben, die sie weder verursacht haben noch maßgeblich steuern können“, erklärt Heiner Funke, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Kerpen. Die Städte und Gemeinden würden damit faktisch zum Ausfallbürgen eines Systems, dessen rechtliche und finanziellen Rahmenbedingungen auf Landes- und teilweise auf Bundesebene festgelegt würden.
Für die Stadt Kerpen droht nach den vorliegenden Berechnungen allein im Jahr 2026 eine zusätzliche Unterdeckung von mehr als zwei Millionen Euro. Für den Rhein-Erft-Kreis könnte sich die Mehrbelastung auf deutlich über zehn Millionen Euro belaufen. Angesichts steigender Sozialausgaben, hoher Energiekosten und wachsender Personalaufwendungen sei diese Entwicklung für die kommunalen Haushalte nicht hinnehmbar.
„Jeder Euro, der für ungeregelte oder nicht erstattete Rettungsdiensteinsätze aufgewendet werden muss, fehlt an anderer Stelle – etwa bei Investitionen in Bildung, Sicherheit, Infrastruktur oder freiwillige Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger“, so Norman Franke stellv. Fraktionsvorsitzender weiter.
Die CDU-Fraktion fordert daher:
- eine verursachungsgerechte Finanzierung der Fehlfahrten,
- eine eindeutige Erstattungsregelung für nicht abrechenbare Einsätze,
- eine Überprüfung der bisherigen Kostenverteilung zwischen Kostenträgern, Leistungserbringern und Kommunen,
- eine kurzfristige finanzielle Entlastung der Städte und Gemeinden bis zum Inkrafttreten einer tragfähigen Neuregelung,
- eine gemeinsame Übergangslösung von Bund und Land.
Die kommunale Selbstverwaltung brauche verlässliche Rahmenbedingungen. Wer von Städten und Gemeinden einen schnellen und leistungsfähigen Rettungsdienst erwarte, müsse auch sicherstellen, dass die Kosten dieser wichtigen Daseinsvorsorge vollständig und fair refinanziert werden.
„Nordrhein-Westfalen darf seine Städte und Gemeinden mit diesen Kosten nicht länger alleinlassen. Wir erwarten von den Abgeordneten, dass sie das Thema mit dem notwendigen politischen Gewicht auf Landes- und Bundesebene aufgreifen“, betonte abschließend stellv. Vorsitzender Ralph F. Löhr.
