Rechtsanspruch auf einen OGS-Ganztagsbetreuungsplatz an Grundschulen ab Schuljahr 2026/27
Zum 1. August 2026 ist der bundesweite Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter zunächst für Kinder der ersten Klasse in Kraft getreten. Der Anspruch soll in den kommenden Jahren schrittweise auf die weiteren Klassenstufen 2 bis 4 ausgeweitet werden.
Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Kerpen den Schulausschuss um Auskunft darüber, wie die Umsetzung dieses Rechtsanspruches an den Schulen der Stadt Kerpen konkret gewährleistet wird.
Im Mittelpunkt stehen die Fragen wie viele Betreuungsplätze zum Schuljahr 2026/2027 an den Grundschulen insgesamt zur Verfügung stehen und ob allen anspruchsberechtigten Kindern der 1. Klasse ein entsprechendes ganztägiges Betreuungsangebot zur Verfügung gestellt werden kann, so Ratsmitglied und Ortsvorsteherin von Türnich, Balkhausen und Brüggen, Irmgard Bremer.
Besonders bedeutsam ist auch die Frage nach der Kapazität der Randbetreuung. Hierbei geht es um Betreuungen bis zum Ende der 6. Stunde.
Gibt es hierbei Ablehnungen bzw. Wartelisten?
Dies betrifft hauptsächlich Eltern, die seit dem letzten Eingangsschuljahr auf der Warteliste stehen und durch den nun gültigen Rechtsanspruch für das 1. Schuljahr ggf. wieder eine Ablehnung erhalten.
Ebenso soll geklärt werden ob die notwendige räumliche, personelle und finanzielle Ausstattung sichergestellt ist, damit auch in den kommenden Jahren mit der Ausweitung des Rechtsanspruches auf die weiteren Klassenstufen ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.
Vor diesem Hintergrund bittet Irmgard Bremer die Verwaltung im Schulausschuss um Auskunft darüber, wie die Umsetzung dieses Rechtsanspruches an den Schulen der Stadt Kerpen konkret gewährleistet wird und bittet weiterhin um die Beantwortung ihrer Fragen dazu.
Zum gesamten Antrag geht es hier.
Bild KI-generiert
