Die Plakatschlacht zur Landtagswahl darf beginnen?

Die Scheinheiligkeit der Grünen und ihrer Landtagskandidatin ist mal wieder nicht zu überbieten. Was ist denn dagegen einzuwenden, wenn man „gesegnete Weihnachten“ wünscht und im Kleingedruckten auf eine Veranstaltung hinweist?

Das sehe ich auch so. Was soll dieser kleinkarierte Protest gegen ein paar lieb gemeinte Weihnachtsplakate?

Aber – man stelle sich nur mal vor – im gesamten Stadtgebiet hätten alle Parteien so mit ihrer Werbung zur Landtagswahl begonnen. Welch schönes Stadtbild zu Weihnachten. Und das nicht nur zu Weihnachten. Dies ist eine Vorlage für alle Parteien, jetzt mit der Plakatierung für die Landtagswahl zu beginnen. Der eine wünscht „Frohes neues Jahr“, die andere wünscht „Alles Gute zum Valentinstag“, dann kommen „Viel Spaß im Karneval – trotz Corona“, „Frohe Ostern“ und „Alles Gute zum Muttertag“ und dann ist der Spuk mit der Landtagswahl endlich vorbei.

Das ist eine bewusste Aushöhlung der Sondernutzungssatzung zur Wahlplakatierung. Hier ist ein eindeutiges und schnelles Handeln der Verwaltung erforderlich. Denn die Plakatierung zur Landtagswahl zum jetzigen Zeitpunkt ist eindeutig verboten. Erlaubt sind – aktuell noch – Plakate mit Hinweis auf Veranstaltungen. Dann sollte aber auch die Veranstaltung im Vordergrund stehen und die Veranstaltung muss von der Partei auch durchgeführt werden. Zumindest die aktuell angekündigte Veranstaltung ist auf der Homepage der Grünen nicht zu finden.

Kleinkarierte Diskussion?

Man stelle sich nur mal vor, die AfD oder „Die Rechte“ würden jetzt das Stadtgebiet zupflastern und im Kleingedruckten steht der Hinweis auf die montäglichen Spaziergänge. Ist doch nach aktueller Auffassung der Grünen ein Ankündigungsplakat und erlaubt. Aber dann würde die Landtagskandidatin der Grünen sicher an der Spitze des Protestes gegen diese Plakataktion stehen.

gez. Klaus Ripp

 

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