Stellungnahme zur Manheimer Bucht

Antrag zu TOP 5.5 der Ratssitzung am 08.02.2022

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Vorstellung des Gutachters zur Massengewinnung im Tagebau Hambach hat deutlich gemacht, dass auf die „Manheimer Bucht“ nicht grundsätzlich verzichtet werden kann. Es wurde aber auch deutlich, dass eine Reduzierung möglich ist. So wird mittlerweile davon ausgegangen, dass ein Abriss der Manheimer Kirche wohl nicht erforderlich ist.

Im RWE-Newsletter heißt es u.a.: „… Auf dieser Grundlage wäre eine Planungsanpassung grundsätzlich machbar, bei der ein Teil der Rekultivierung bei Elsdorf etwas tiefer gelegt würde. Durch diese Absenkung der landwirtschaftlichen Terrassierung wäre eine Massenersparnis in der Manheimer Bucht möglich, ohne dass die geplanten 250 Hektar Ackerflächen auf Kosten der Landwirtschaft reduziert würden. Sollten die Gutachter diese Planung bestätigen, könnte somit zum Beispiel die alte Manheimer Kirche am künftigen Seeufer erhalten bleiben.“

Wie die Verwaltung im letzten Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr dargestellt hat, reicht eine Abbaukante in der direkten Nähe zur Kirche aber nicht, um eine sinnvolle Grünvernetzung zwischen dem Hambacher Forst und der Steinheide herzustellen.

Daher beantragt die CDU-Fraktion, dass der Gutachter die von der Verwaltung aufgestellten alternativen Varianten A und B (und Zwischenlösungen) ebenfalls bewertet. Es muss dargelegt werden, ob eine Verringerung der Manheimer Bucht „nur“ eine Verringerung der landwirtschaftlichen Fläche auf der Innenkippe bedeutet, die im Gegenzug durch den Erhalt der landwirtschaftlichen Fläche in Manheim-alt kompensiert werden könnte.

Ziel der Kolpingstadt muss es sein, dass eine größtmögliche Rücknahme der Abbaukante erfolgt, eine funktionierende Grünvernetzung möglich ist, gewachsene, landwirtschaftliche Fläche erhalten bleibt und nach Möglichkeit auch Fläche für die Stromerzeugung zur Verfügung steht. Dies ist nicht nur allein für Kerpen wichtig, sondern für die gesamte Region.

In die weitere Bearbeitung des Braunkohleplans sind auch die direkt angrenzenden Kiesgruben und die Kartbahn auf dem Gebiet der Kolpingsstadt mit einzubeziehen. Hier bedarf es auch einer Rekultivierungs- und Nutzungsplanung.

Freundliche Grüße

Klaus Ripp

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