Änderung der Satzung zur Wahlplakatierung
Nach der bisher gültigen Satzung dürfen an kunststoffbeschichteten, pulverbeschichteten oder gestrichenen Laternen keine Werbeanlagen angebracht werden. Dies war bisher aus gutem Grund so, damit keine Beschädigungen durch Drähte u.a. an diesen Laternen passieren.
Nun ist es seit längerem bereits Standard, dass zumeist Hohlkammerplakate mit Kabelbindern aus Kunststoff an Laternen befestigt werden. Da diese Art der Befestigung keinerlei Beschädigungen hinterlässt, beantragt die CDU-Fraktion eine Änderung der Satzung im §5 Absatz 6 damit diese Wahlwerbung künftig möglich ist.
Aus diesem Grund bittet die CDU-Fraktion um Beratung und Beschlussfassung im Stadtrat am 01.07.2025.