CDU begrüßt klares OVG-Urteil
Die CDU-Fraktion begrüßt das klare Urteil, das vom Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster gesprochen wurde. Die Räumung des Hambacher Waldes war nicht rechtswidrig.
In der Pressemitteilung des OVG heißt es, dass bei dem Protest im Hambacher Forst das Merkmal „friedlich und ohne Waffen“ gefehlt hat.
„Das OVG hat somit aus meiner Sicht deutlich gemacht, dass unter dem Deckmantel des Klimaschutzes Gewalt und Straftaten nicht zu tolerieren sind“, so CDU-Fraktionsvorsitzender Klaus Ripp. „Ich bedaure noch immer, dass Rot-Rot-Grün in Kerpen nicht gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln vorgehen wollte, das in erster Instanz dem Kläger Recht gegeben hatte. Hierdurch hätte der Stadt erheblicher Schaden durch Ersatzansprüche entstehen können. Jetzt herrscht endlich Klarheit.“
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