Gute Nachrichten zur europaweiten Anerkennung ukrainischer Führerscheine

Wie heute aus dem Büro unseres Bundestagsabgeordneten Dr. Georg Kippels mitgeteilt wurde, hat die EU-Kommission einen Verordnungsentwurf zur vorübergehenden Anerkennung von ukrainischen Führerscheinen und Berufskraftfahrerqualifikationen vorgelegt.
Das bedeutet: Flüchtende aus der Ukraine müssen ihren Führerschein zunächst nicht umschreiben.

Außerdem sollen ukrainische Berufskraftfahrerqualifikationen europaweit anerkannt werden. Insbesondere Deutschland hatte die gemeinsame europaweite Lösung vorangetrieben.

Für die Dauer ihres Schutzstatus‘ nach der Massenzustromrichtlinie der EU
– das heißt zunächst bis zum 23. Februar 2023 –
sollen ukrainische Führerscheine und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen auch ukrainische Berufskraftfahrerqualifikationen europaweit anerkannt werden.
Ob der Schutzstatus nach der Massenzustromrichtlinie und damit die Anerkennung der ukrainischen Führerscheine weiter verlängert wird, hängt von den weiteren Entwicklungen in der Ukraine ab.

Der Verordnungsentwurf regelt außerdem die Voraussetzungen für eine vorübergehende Anerkennung ukrainischer Berufskraftfahrerqualifikationen, um Lkw- und Busfahrinnen und -fahrern den Zugang zum Beruf in der EU zu ermöglichen.

Die Verordnung soll 20 Tage nach Verkündung im EU Amtsblatt ohne nationale Umsetzungsakte unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU in Kraft treten.

Link zur Mitteilung des BMVI:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/ukraine-logistik.html

Link zur EU-Verordnung (ST 10429 2022 COR 1):
https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10429-2022-COR-1/DE/pdf

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