Prüfung nicht zuordenbarer Zahlungsvorgänge beantragt
Für die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 18.11.2026 hat der Stadtverordnete Karl-Heinz Maas einen Prüfantrag zu nicht eindeutig zuordenbaren Zahlungsvorgängen gestellt.
Hintergrund sind 1.654 nicht zuordenbare Einzahlungen (UZE) und 645 nicht zuordenbare Auszahlungen (UZA), die zum 22. Dezember 2025 aufgrund fehlender Sollstellungen nicht verbucht werden konnten. Die hohe Anzahl der Vorgänge soll einer genaueren Prüfung unterzogen werden.
Das Rechnungsprüfungsamt soll dem Rechnungsprüfungsausschuss hierzu eine Übersicht vorlegen und insbesondere prüfen,
- welche Zahlungsvorgänge betroffen sind,
- wann die jeweiligen Zahlungen gebucht bzw. ausgeführt wurden,
- welche Beträge betroffen sind,
- weshalb eine eindeutige Zuordnung nicht möglich war,
- welche Maßnahmen zur Aufklärung bereits erfolgt sind und
- zu welchen Ergebnissen die bisherigen Prüfungen geführt haben.
Darüber hinaus soll untersucht werden, ob sich aus den Vorgängen Hinweise auf unvollständige Belegdokumentationen, Schwachstellen bei der Buchung und Zahlungsabwicklung, Defizite im internen Kontrollsystem oder wiederkehrende bzw. systematische Fehler ergeben.
Über das Ergebnis der Prüfung soll der Rechnungsprüfungsausschuss schriftlich informiert werden.
Der Antrag verfolgt ausdrücklich das Ziel einer sachlichen und ergebnisoffenen Prüfung. Mit dem Prüfantrag wird keine Aussage darüber getroffen, ob einzelne Zahlungen sachlich oder rechtlich unberechtigt waren. Vielmehr soll geklärt werden, ob die Zahlungsvorgänge ordnungsgemäß und nachvollziehbar verbucht wurden, die erforderlichen Belege vorliegen und ob die bestehenden Kontroll- und Dokumentationsverfahren ausreichend sind.
Zum gesamten Antrag geht es hier.
