Keine Erhöhung der Grundsteuer B

Mit dem Doppelhaushalt für 2023 und 2024 wurden auch die Hebesätze der Grundsteuer A und B festgelegt. Für 2024 war demnach eine Erhöhung der Grundsteuer B auf 800 Punkte vorgesehen, um den Haushaltsausgleich nicht zu gefährden.

Aufgrund der bislang positiven Gewerbesteuerentwicklung und der geringeren Ausgaben durch viele Verzögerungen in Projekten und bei Stellenbesetzungen geht der Fraktionsvorsitzende Klaus Ripp davon aus, dass 2024 auf eine Steuererhöhung verzichtet werden kann.

Er bittet deshalb die Verwaltung darum, den Punkt auf die Tagesordnung der HFA-Sitzung am 28.11.2023 zu nehmen, um zu entscheiden, ob die Erhöhung erforderlich ist.

Zur gesamten Pressemitteilung geht es hier.

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