Gefahrenreduzierung auf der Erftstraße in Sindorf

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Kerpen beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, unverzüglich Kontakt mit den zuständigen Stellen von Straßen.NRW aufzunehmen, um die Verkehrssituation auf der Erftstraße im Ortsteil Sindorf, im Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr Erftstraße/Nordstraße und dem Kreisverkehr Erftstraße/Erftlandstraße, gemeinsam zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zur Gefahrenreduzierung abzustimmen.

Im genannten Straßenabschnitt bestehen seit geraumer Zeit erhebliche verkehrliche Defizite, die eine konkrete Gefährdung für alle Verkehrsteilnehmer darstellen.

Die bestehende Fahrbahnteilung auf Höhe der Erftstraße 118 ist aus verkehrlicher Sicht nicht mehr zeitgemäß und führt zu einer unnötigen Verengung der Fahrbahn. Diese Verengung wirkt sich besonders kritisch im Zusammenhang mit der Einleitung des Radverkehrs auf die Fahrbahn aus.

Im Bereich der Erftstraße 116 (Fahrtrichtung Horrem in Richtung Ortskern Sindorf) wird der Radverkehr vom gemeinsamen Geh- und Radweg (VZ 240) unmittelbar in den fließenden Verkehr geführt, ohne dass eine ausreichende verkehrliche Sicherung erfolgt. Durch die gleichzeitige Fahrbahnverengung wird diese Situation zusätzlich verschärft.

Hierdurch entsteht eine gefährliche Verkehrslage, da der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrern faktisch nicht eingehalten werden kann, Radfahrende unvermittelt in den fließenden Verkehr einschwenken müssen und Kraftfahrzeugführer durch diese plötzliche Einfädelung häufig überrascht werden.

Bei der Erftstraße handelt es sich zwar um eine Landstraße, jedoch innerhalb geschlossener Ortschaft. Während Straßen.NRW für die Fahrbahn zuständig ist, liegt die Verantwortung für die Nebenanlagen bei der Stadt Kerpen. Da in diesem Fall der Radverkehr aus der Nebenanlage in die Fahrbahn geführt wird, ergibt sich eine Mitverantwortung der Stadt Kerpen für die sichere Gestaltung dieser Übergangssituation.

Ziel der Abstimmung mit Straßen.NRW soll es daher sein, den Rückbau des bestehenden Fahrbahnteilers zu prüfen und möglichst umzusetzen sowie eine sichere und eindeutig erkennbare Gestaltung der Einleitung des Radverkehrs auf die Fahrbahn zu gewährleisten. Bereits in der Vergangenheit wurde die Situation auch vom ADFC als verkehrsgefährdend bewertet, was den dringenden Handlungsbedarf zusätzlich unterstreicht.

Vor diesem Hintergrund ist eine zeitnahe gemeinsame Begehung und Abstimmung mit Straßen.NRW erforderlich, um eine nachhaltige und sichere Lösung herbeizuführen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert