Wann erfolgt die Rückzahlung der Bürgschaften?
Schon mehrfach wurde der Endausbau des Baugebiets Lechenicher Weg in Blatzheim verschoben. Dies war erneut Thema im letzten Bauausschuss. Nun sollen die Baumaßnahmen Ende des Jahres beginnen, sofern die Maßnahme nicht erneut verschoben wird.
Nicht mehr hinnehmbar ist in diesem Zusammenhang, dass die Eigentümer auf die Rückzahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000 Euro warten, die mit dem Endausbau verknüpft ist. Diese sollte erst nach vollständiger Fertigstellung des Vorgartens zurückgezahlt werden. Die Vorgärten können aber erst nach Fertigstellung der Straße erstellt werden, um keine Höhendifferenzen zu haben.
Da die Anwohner die ständige Verschiebung nicht zu verantworten haben und das Geld für weitere Maßnahmen benötigen, sollte die Sicherheitsleistung zurückgezahlt werden. Die Vorgaben für die Vorgärten (kein Schottergarten) sind klar im Bebauungsplan geregelt und können notfalls mit dem Baurecht durchgesetzt werden. Dazu bedarf es keiner Sicherheitsleistung.
Daher bittet der Ortsvorsteher Klaus Ripp um Beschlussfassung, dass die Sicherheitsleistung ausgezahlt wird.