Beschleunigung der Erschließung Lechenicher Weg zur Erlangung des Baukindergeldes

Die Beantragung des Baukindergeldes ist bis zum 31.03.2021 befristet. Bis zu diesem Zeitpunkt muss eine Baugenehmigung beim Fördergeber vorgelegt werden.

In der Optionsbestätigung der Stadt, die jetzt an die Bewerber versandt wurde, steht, dass erst dann Baugenehmigungen erteilt werden, wenn die Erschließung abgeschlossen ist. Dies ist nach heutigem Stand aber erst Mitte 2021 der Fall.

CDU-Fraktionsvorsitzender Klaus Ripp bittet die Verwaltung kurzfristig um Mitteilung, wie sichergestellt werden kann, dass die betroffenen Familien rechtzeitig das Baukindergeld beantragen können. “Es darf nicht sein, dass Familien evtl. einen großen finanziellen Verlust erleiden”, so Ripp.

Zum Antrag

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